Kurze Sacklochbohrung

Die Bohrungslänge ist kleiner als der fünffache Bohrungsdurchmesser.

Gegebenfalls muss die Schleifleiste und der Führungsschuh entsprechend spindelseitig gekürzt werden.

Für die Bearbeitung von Sacklochbohrungen ist eine Schleifleistenlänge von 2/3 - 3/4 der Bohrungslänge erforderlich.

Modifikation von Sacklochbohrungen

Beim Schleifen von Sacklochbohrungen ist es erforderlich, dass Schleifleisten und Führungsschuhe bündig mit dem Ende der Werkzeugeinheit abschließen. Bei P28-Schleifeinheiten ist dies durch Einsatz des Sacklochkeils R28 möglich, bei K, JK, AK, JAK, BL, L, BAL und L-Werkzeugen kann dies durch Abschleifen des Werkzeuges ermöglicht werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Werkzeug mindestens noch 2,5 mm Material vor der vorderen Keilberührungsfläche aufweist. Die Schleifleisten- und Fürhungsschuhlänge sollte 2/3 - 3/4 der Bohrungslänge betragen. Wenn dafür eine Modifikation der Schleifleisten- und Führugnsschuhlänge erforderlich ist, ist das Material nur vom hinteren Ende abzutragen. Dabei ist zu beachten, dass mindestens 50 % der Schleifleiste hinter der vorderen Keilberührungsfläche erhalten bleibt. Nach Möglichkeit sollte bei Sacklochbohrungen eine Hinterdrehung vorgesehen werden. Darf nach dem Kreuzschleifen keine Hinterdrehung mehr vorhanden sein, kann diese auch provisorisch auf ein Maß ein bis drei Hinterdrehung mit dem Fertigschleifen (Schlichten) wieder entfällt. Sollte gar keine Hinterdrehung angebracht werden können, lässt sich durch die Verwendung eine "HARD-TIP" Schleifleiste eine Verbesserung erzielen.

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